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Rechtliches

Metalldetektor & Recht in Deutschland

Sondengang ist in Deutschland Ländersache — und jedes Bundesland regelt es etwas anders. Hier findest du den aktuellen Stand für alle 16 Länder, plus die Bereiche, die generell tabu sind.

Wichtig: Diese Übersicht ist eine Hilfestellung, keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Suchort empfehlen wir, vor dem Einsatz direkt bei der zuständigen Denkmalbehörde anzufragen — wir helfen gerne beim Erstkontakt.

Wann brauche ich eine Genehmigung?

Die kurze Antwort: Fast immer, sobald du in der Öffentlichkeit, auf fremdem Boden oder in archäologisch relevanten Bereichen suchst. Eine Suche im eigenen Garten ist meist unproblematisch — sobald du aber Bodendenkmäler oder historisch wertvolle Flächen berührst, gilt das jeweilige Denkmalschutzgesetz.

Für reguläre Suchaufträge — also Hilfe beim Wiederfinden eines verlorenen Eherings, Schlüssels oder Erbstücks — ist die Situation meist klar: Mit Einverständnis des Eigentümers / Pächters und ohne archäologischen Hintergrund ist eine Sondergenehmigung nicht nötig. Wir klären das vor Auftragsannahme.

Übersicht: Alle Bundesländer

Stand: 2026. Anbieter und Behördennamen können sich ändern.

Bundesland Regelung Strenge
Baden-Württemberg Nachforschungsgenehmigung nach DSchG BW nötig. Sondengänger-Schulung erforderlich. streng
Bayern Erlaubnispflicht nach BayDSchG. Funde meldepflichtig. streng
Berlin Genehmigung des Landesdenkmalamtes erforderlich. streng
Brandenburg Nachforschungsgenehmigung des BLDAM nötig. Kursnachweis Pflicht. streng
Bremen Anzeige- und teilweise Genehmigungspflicht. mittel
Hamburg Strenge Regelung — Genehmigung nur in Ausnahmen. streng
Hessen Erlaubnis nach DSchG Hessen erforderlich. Suche ohne Genehmigung ist Ordnungswidrigkeit. streng
Mecklenburg-Vorpommern Sondergenehmigung, ggf. mit Sondengänger-Schulung. streng
Niedersachsen Genehmigung möglich, jedes Land etwas anders. Sondengänger-Pass anerkannt. mittel
Nordrhein-Westfalen Sondengänger-Zertifikat & Genehmigung des LWL/LVR. mittel
Rheinland-Pfalz GDKE-Genehmigung erforderlich. streng
Saarland Anmeldung bei Landesdenkmalamt, oft Schulungsnachweis. mittel
Sachsen Strenge Regulierung, Genehmigung Pflicht. streng
Sachsen-Anhalt Genehmigungspflicht des Landesamtes für Denkmalpflege. streng
Schleswig-Holstein Vergleichsweise pragmatisch — Anmeldung beim ALSH. mittel
Thüringen Nachforschungsgenehmigung & Funde-Meldepflicht. streng

Wo ist Sondengang generell tabu?

Unabhängig vom Bundesland gibt es Bereiche, in denen Suche nicht erlaubt ist:

  • Bodendenkmäler & archäologische Zonen
  • Naturschutzgebiete (NSG, FFH)
  • Friedhöfe und ehemalige Bestattungsplätze
  • Truppenübungsplätze, Munitionsbelastete Flächen
  • Privatgrundstücke ohne Einverständnis des Eigentümers
  • Bahnanlagen und Sicherheitsbereiche

Was ist die "Schatzregal"?

Das sogenannte Schatzregal regelt: Wenn jemand einen archäologisch wertvollen Gegenstand findet, wird dieser nicht automatisch Eigentum des Finders, sondern fällt ans Bundesland. In der Praxis betrifft das fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern (Stand 2026). Bei alltäglichen Funden — verlorener Ring, Schlüsselbund — spielt das keine Rolle, da hier eindeutig ein Eigentümer feststellbar ist.

Was bedeutet das für einen Suchauftrag?

Bei einer regulären Anfrage — du hast deinen Ring im Garten, am Strand oder im Park verloren — übernehmen wir die Klärung:

  1. Wir prüfen, ob die Fläche in einer archäologisch relevanten Zone liegt.
  2. Wir holen — wo nötig — die Genehmigung von Eigentümer / Pächter / Kommune ein.
  3. Funde gehören dir; das wird vor dem Einsatz schriftlich oder per WhatsApp festgehalten.
  4. Nebenfunde (alte Münzen, militärische Gegenstände) werden korrekt gemeldet.